Wege zur Kur
Wege zur Kur führen in der Regel zum behandelnden Arzt, mit dem ein Gespräch über Heilung, Genesung, Rehabilitation oder ggfs. Krankheitsvorsorge geführt werden muss. Ob eine Kur – egal welcher Form – angebracht ist, entscheidet sich schließlich anhand der medizinischen Notwendigkeiten.
Nach einem Krankenhausaufenthalt wird sich in vielen Fällen eine Kur, die sogenannte Anschlussheilbehandlung, anschließen. Eine große Zahl der Patienten hat vor der Kur aber einen langen Leidensweg hinter sich. Genehmigt werden Kuren in der Regel nämlich erst dann, wenn alle anderen Behandlungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind. Entscheidet sich der Arzt für die Kur als probates Mittel der Rehabilitation oder zur Vorbeugung einer drohenden Krankheit bzw. der Zustandsverschlechterung, ist der nächste Schritt der Antrag beim zuständigen Träger der Sozialversicherung. Zum Antrag gehört aber nicht nur der ärztliche Befund. Da Kuren auch nach Aktenlage entschieden werden, ist es immer von Vorteil, alle relevanten medizinischen Unterlagen beizufügen.
Im Rahmen einer ambulanten Kur kann der Patient über den Ort für die Kur selbst entscheiden. Bei einer stationären Kur entscheidet der Sozialversicherungsträger. Alternativ zu diesem Weg kann eine Kur natürlich auch privat angetreten werden. Hier hat der Kurgast die Qual der Wahl und kann frei entscheiden, wo, wann und wie er die Kur antreten will.

Wege zur Kur @iStockphoto/Troels Graugaard
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr über diese Kurformen.